Holzschalen mit hellem Pulver, getrockneten Wurzelstücken und Kapseln auf Holztisch, Gläser dahinter
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Niederlande planen Ashwagandha-Verbot für Blatt, Wurzel bekommt Gnadenfrist

Die Niederlande wollen Ashwagandha-Blatt und Huperzia verbieten, die Wurzel aber in Anlage III verschieben. Was das für Supplements bedeutet.

Kirill Seregin
Beitrag von
Aktualisiert am
06.10.2026
Veröffentlicht am
06.10.2026

Inhaltsverzeichnis6
  1. 1Das Wichtigste in Kürze
  2. 2Was genau verboten oder eingeschränkt wird
  3. 3Die Wendung bei der Ashwagandha-Wurzel
  4. 4Warum die Niederlande und Deutschland jetzt auf die EU drängen
  5. 5Was das für Hersteller und Importeure bedeutet
  6. 6FAQ: Häufig gestellte Fragen

Die Niederlande wollen den Einsatz von Ashwagandha-Blatt, Huperzia serrata und mehreren weiteren Kräutern in Nahrungsergänzungsmitteln neu regeln. Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums VWS sieht ein Verbot sowie neue Pflichtwarnhinweise vor, 903 Reaktionen gingen im Konsultationsverfahren dazu ein.

Was genau verboten oder eingeschränkt wird

Ashwagandha-Blatt bleibt in Anlage I, der Liste der komplett verbotenen Stoffe, Pflanzen und Pilze. Von den 707 veröffentlichten Reaktionen gab das Ministerium keiner Anlass, dieses Verbot zu überdenken. Huperzia serrata und Huperzin A stehen ebenfalls dauerhaft auf dieser Liste.

Cimicifuga und weitere Pflichtwarnhinweise

Für Cimicifuga racemosa (Traubensilberkerze) gilt künftig eine genauere Spezifizierung auf den Wurzelstock, mit einer Grenze von 40 mg pro Tag. Pflichtwarnhinweise sind zudem für Knoblauch, grünen Tee, Traubensilberkerze, Kurkuma, Ginkgo, Johanniskraut, Mucuna pruriens, amerikanischen Ginseng, Rotwurzel-Salbei, Mariendistel und Baldrian vorgesehen. Die Formulierungen stammen größtenteils von den Interaktionshinweisen des College ter Beoordeling van Geneesmiddelen (CBG); bei Knoblauch wurde dabei ein Fehler korrigiert, von einer Wechselwirkung mit Blutdrucksenkern zur korrekten Angabe Blutverdünner.

Die Wendung bei der Ashwagandha-Wurzel

Zahlreiche der 707 veröffentlichten Reaktionen wandten sich gegen die geplante Aufnahme von Withania somnifera, also Ashwagandha, in Anlage I und unterschieden dabei ausdrücklich zwischen Wurzel und Blatt. Der wiederkehrende Vorschlag: die Wurzel stattdessen in Anlage III verschieben, verbunden mit einem Gebrauchshinweis.

Neue RIVM-Bewertung läuft an

Nach der RIVM-Risikobewertung von 2024 sind laut Ministerium relativ viele neue Daten zu Withania somnifera veröffentlicht worden, die auf eine sichere Verwendung der Wurzel hindeuten könnten. Das RIVM, das niederländische Institut für öffentliche Gesundheit, führt deshalb eine neue Risikobewertung durch. Bis die Ergebnisse vorliegen, wandert die Wurzel in Anlage III, verbunden mit einem verpflichtenden Warnhinweis auf dem Etikett: „Dit product niet gebruiken bij zwangerschap, borstvoeding en lever- en/of schildklierproblemen. Ashwagandha kan in zeer zeldzame gevallen leverproblemen veroorzaken.” Auf Deutsch sinngemäß: nicht anwenden bei Schwangerschaft, Stillzeit sowie Leber- oder Schilddrüsenproblemen, in sehr seltenen Fällen mögliche Leberprobleme.

Warum die Niederlande und Deutschland jetzt auf die EU drängen

Die Niederlande und Deutschland haben die Europäische Kommission aufgefordert, ein europäisches Verfahren zur Sicherheitsbewertung von Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln zu starten. Dänemark hat Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln bereits 2023 komplett verboten, gestützt auf eine Bewertung der Technischen Universität Dänemark, die nicht zwischen Wurzel- und Blattextrakten unterschied. Deutschland hat eine eigene nationale Sicherheitsbewertung vorgenommen, aber kein gesetzliches Verbot erlassen, sondern beließ es bei Empfehlungen und Warnhinweisen.

EFSA-Einstufung als Hintergrund

Ein Bericht der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden hatte Ashwagandha bereits 2024 neben elf weiteren Stoffen als „hochprioritär" für eine regulatorische Bewertung eingestuft. Ein konkreter Zeitplan für eine EU-weite EFSA-Bewertung steht weiterhin aus, der niederländisch-deutsche Vorstoß soll das Verfahren beschleunigen.

Was das für Hersteller und Importeure bedeutet

Hersteller, Importeure und Vertreiber von Kräuterpräparaten in den Niederlanden müssen sich nach der sechsmonatigen Übergangsfrist auf Reformulierung und Portfolio-Überprüfungen einstellen. Die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde NVWA soll die neuen Vorgaben durchsetzen, ein erklärtes Ziel der Reform ist laut Ministerium auch eine effizientere Kontrolle durch die Behörde.

Länder wie Deutschland, Belgien, Frankreich und Italien führen längst eigene Listen erlaubter und verbotener Zutaten, ohne EU-weite Harmonisierung. Die niederländische Reform reiht sich in diesen fragmentierten Rechtsrahmen für Kräuterpräparate in Europa ein, mit Dänemarks Komplettverbot als bislang schärfstem Beispiel.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Reine Wurzel-Präparate landen nach aktuellem Stand nicht auf der Verbotsliste, sondern in Anlage III mit dem Pflichtwarnhinweis zu Leber, Schilddrüse und Schwangerschaft. Ob diese Einstufung nach Abschluss der neuen RIVM-Risikobewertung so bleibt, ist offen, ein Termin dafür ist noch nicht veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf regelt das Inverkehrbringen auf dem niederländischen Markt, er äußert sich nicht zu einzelnen grenzüberschreitenden Bestellungen von Verbrauchern. Für gewerbliche Importeure und Vertreiber, die in den Niederlanden verkaufen, greifen die neuen Vorgaben unabhängig vom Herkunftsland der Ware.

Der Konsultationsbericht nennt für diese Produktgruppe keine gesonderte Abverkaufsregelung; anders als bei der Ashwagandha-Wurzel führten die Reaktionen hier zu keiner Änderung am Verbot. Die allgemeine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten dürfte damit auch für Huperzia-Produkte der maßgebliche Zeitrahmen sein.

Dänemark hat 2023 ein pauschales Verbot für Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln verhängt, ohne zwischen Wurzel- und Blattextrakten zu unterscheiden, und eine Neubewertung trotz vorgelegter Sicherheitsdossiers nicht revidiert. Die Niederlande gehen differenzierter vor: Das Blatt bleibt verboten, die Wurzel bekommt mit Anlage III und einer neuen RIVM-Bewertung eine eigene, vorläufig mildere Spur.