
Niederlande planen Ashwagandha-Verbot für Blatt, Wurzel bekommt Gnadenfrist
Die Niederlande wollen Ashwagandha-Blatt und Huperzia verbieten, die Wurzel aber in Anlage III verschieben. Was das für Supplements bedeutet.
Die Niederlande wollen den Einsatz von Ashwagandha-Blatt, Huperzia serrata und mehreren weiteren Kräutern in Nahrungsergänzungsmitteln neu regeln. Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums VWS sieht ein Verbot sowie neue Pflichtwarnhinweise vor, 903 Reaktionen gingen im Konsultationsverfahren dazu ein.
Was genau verboten oder eingeschränkt wird
Ashwagandha-Blatt bleibt in Anlage I, der Liste der komplett verbotenen Stoffe, Pflanzen und Pilze. Von den 707 veröffentlichten Reaktionen gab das Ministerium keiner Anlass, dieses Verbot zu überdenken. Huperzia serrata und Huperzin A stehen ebenfalls dauerhaft auf dieser Liste.
Cimicifuga und weitere Pflichtwarnhinweise
Für Cimicifuga racemosa (Traubensilberkerze) gilt künftig eine genauere Spezifizierung auf den Wurzelstock, mit einer Grenze von 40 mg pro Tag. Pflichtwarnhinweise sind zudem für Knoblauch, grünen Tee, Traubensilberkerze, Kurkuma, Ginkgo, Johanniskraut, Mucuna pruriens, amerikanischen Ginseng, Rotwurzel-Salbei, Mariendistel und Baldrian vorgesehen. Die Formulierungen stammen größtenteils von den Interaktionshinweisen des College ter Beoordeling van Geneesmiddelen (CBG); bei Knoblauch wurde dabei ein Fehler korrigiert, von einer Wechselwirkung mit Blutdrucksenkern zur korrekten Angabe Blutverdünner.
Die Wendung bei der Ashwagandha-Wurzel
Zahlreiche der 707 veröffentlichten Reaktionen wandten sich gegen die geplante Aufnahme von Withania somnifera, also Ashwagandha, in Anlage I und unterschieden dabei ausdrücklich zwischen Wurzel und Blatt. Der wiederkehrende Vorschlag: die Wurzel stattdessen in Anlage III verschieben, verbunden mit einem Gebrauchshinweis.
Neue RIVM-Bewertung läuft an
Nach der RIVM-Risikobewertung von 2024 sind laut Ministerium relativ viele neue Daten zu Withania somnifera veröffentlicht worden, die auf eine sichere Verwendung der Wurzel hindeuten könnten. Das RIVM, das niederländische Institut für öffentliche Gesundheit, führt deshalb eine neue Risikobewertung durch. Bis die Ergebnisse vorliegen, wandert die Wurzel in Anlage III, verbunden mit einem verpflichtenden Warnhinweis auf dem Etikett: „Dit product niet gebruiken bij zwangerschap, borstvoeding en lever- en/of schildklierproblemen. Ashwagandha kan in zeer zeldzame gevallen leverproblemen veroorzaken.” Auf Deutsch sinngemäß: nicht anwenden bei Schwangerschaft, Stillzeit sowie Leber- oder Schilddrüsenproblemen, in sehr seltenen Fällen mögliche Leberprobleme.
Warum die Niederlande und Deutschland jetzt auf die EU drängen
Die Niederlande und Deutschland haben die Europäische Kommission aufgefordert, ein europäisches Verfahren zur Sicherheitsbewertung von Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln zu starten. Dänemark hat Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln bereits 2023 komplett verboten, gestützt auf eine Bewertung der Technischen Universität Dänemark, die nicht zwischen Wurzel- und Blattextrakten unterschied. Deutschland hat eine eigene nationale Sicherheitsbewertung vorgenommen, aber kein gesetzliches Verbot erlassen, sondern beließ es bei Empfehlungen und Warnhinweisen.
EFSA-Einstufung als Hintergrund
Ein Bericht der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden hatte Ashwagandha bereits 2024 neben elf weiteren Stoffen als „hochprioritär" für eine regulatorische Bewertung eingestuft. Ein konkreter Zeitplan für eine EU-weite EFSA-Bewertung steht weiterhin aus, der niederländisch-deutsche Vorstoß soll das Verfahren beschleunigen.
Was das für Hersteller und Importeure bedeutet
Hersteller, Importeure und Vertreiber von Kräuterpräparaten in den Niederlanden müssen sich nach der sechsmonatigen Übergangsfrist auf Reformulierung und Portfolio-Überprüfungen einstellen. Die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde NVWA soll die neuen Vorgaben durchsetzen, ein erklärtes Ziel der Reform ist laut Ministerium auch eine effizientere Kontrolle durch die Behörde.
Teil eines größeren EU-Trends
Länder wie Deutschland, Belgien, Frankreich und Italien führen längst eigene Listen erlaubter und verbotener Zutaten, ohne EU-weite Harmonisierung. Die niederländische Reform reiht sich in diesen fragmentierten Rechtsrahmen für Kräuterpräparate in Europa ein, mit Dänemarks Komplettverbot als bislang schärfstem Beispiel.




