
ASA-Analyse: Tausende Supplement-Werbeanzeigen nicht regelkonform
ASA-Analyse zeigt: Über 86 Prozent britischer Supplement-Werbung verstößt gegen Regeln, Ashwagandha gehört zu den Risiko-Stoffen.
Die Advertising Standards Authority (ASA) hat eine groß angelegte Analyse bezahlter Wellness- und Supplement-Werbung veröffentlicht. Laut ASA sind mehr als 86 Prozent der geprüften Anzeigen in Bezug auf Regelkonformität riskant, mit besonders hohem Anteil bei Stoffen wie Ashwagandha.
Was die ASA-Analyse konkret untersucht hat
Grundlage der Auswertung ist unter anderem das Active Ad Monitoring System der ASA, ein KI-gestütztes Werkzeug, das nach eigenen Angaben der Behörde inzwischen über 60 Millionen Online-Anzeigen pro Jahr automatisiert nach kritischen Formulierungen durchsucht, 2023 waren es noch rund 3 Millionen.
Betroffene Kanäle
Erfasst wurden vor allem Anzeigen auf Instagram und Facebook, dazu Affiliate-Werbung und Beiträge mit Testimonial-Charakter. Mehrere der im Dezember 2025 veröffentlichten Entscheidungen, etwa gegen EllaOla Brands Inc. und Get Dopa Ltd, betrafen genau solche bezahlten Facebook- und Instagram-Anzeigen.
Typische Verstöße in den ASA-Fällen
In mehreren im Dezember 2025 veröffentlichten Entscheidungen ging es um nicht zugelassene Gesundheitsclaims mit direktem Krankheitsbezug. Bei EllaOla Brands Inc. bewarb eine Facebook-Anzeige ein Supplement mit dem Versprechen weniger kindlicher Wutausbrüche und mehr Energie bei einem Kind mit Autismus, die ASA gab der Beschwerde statt.
Testimonials als Umgehungsversuch
Bei Get Dopa Ltd und Healthbio Ltd bezog sich jeweils ein Kundenzitat in der Anzeige auf eine Verbesserung bei ADHS-Symptomen, einmal als „perfektes Geschenk für alle mit ADHS", einmal als Hilfe bei Gedächtnisproblemen. Die ASA wertete beides als unzulässigen medizinischen Claim, unabhängig davon, dass die Aussage formal von einer Kundin stammte. Bei Nutrisslim d.o.o. ging es um eine Meta-Anzeige für ein Prostata-Supplement, die Linderung bei vergrößerter Prostata und häufigem Harndrang versprach, ebenfalls mit Krankheitsbezug beanstandet. Auch der Fall Kind Patches Ltd, am 2. September 2026 entschieden, betraf eine Instagram-Anzeige mit unbelegten Gesundheitsversprechen.
Warum Ashwagandha besonders betroffen ist
Botanische Inhaltsstoffe wie Ashwagandha, grüner Tee oder Kurkuma stehen im GB-Claims-Register in der Kategorie „on hold": Anträge auf eine Gesundheitsaussage liegen vor, eine Entscheidung von Regierung und Verwaltungen steht aber noch aus.
Unterschied zu zugelassenen Nährstoff-Claims
Für viele Vitamine und Mineralstoffe enthält das GB-Register bereits fertig formulierte, zugelassene Aussagen, etwa zu Vitamin D und normaler Knochenfunktion. Für Ashwagandha fehlt diese Grundlage komplett, jede Werbeaussage zu Stress, Schlaf oder Hormonhaushalt bewegt sich damit ohne abgesicherten Claim.
Was das für Käufer in Deutschland bedeutet
Dieselben Ashwagandha-Anbieter, die in britischen Social-Media-Anzeigen auftauchen, verkaufen ihre Präparate häufig auch nach Deutschland, mit identischen oder nur leicht übersetzten Werbetexten für Affiliate-Posts und Instagram-Anzeigen.
Die EU-Health-Claims-Verordnung als Pendant
In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, welche Claims auf Lebensmitteln und Supplements zulässig sind. Auch hier wartet Ashwagandha wie die meisten Botanicals noch auf eine abschließende Bewertung, ähnlich der britischen „on hold"-Kategorie. Stutzig werden sollte man bei uneingeschränkten Versprechen zu Stressabbau, Schlafqualität oder Hormonwerten, bei Testimonials mit Krankheitsbezug und bei jeder Aussage, die eine Wirkung wie bei einem zugelassenen Arzneimittel suggeriert.




